Autovermieter greifen Carsharing-Anbieter an: BAV gegen Autonetzer

Carsharing scheint sich zu einer ernstzunehmenden Konkurrenz für Autovermieter zu entwickeln. Wer ein Auto lediglich für wenige Stunden braucht und nicht den ganzen Tag mieten möchte, ist sicherlich mit Carsharing besser bedient, als mit einem klassischen Mietwagen.

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands (BAV) hat nun laut FOCUS Online Klage gegen den Peer-to-Peer Carsharing Marktführer Autonetzer erhoben.

Der Verband fordert von privaten Autovermietern, die z.B. ihr Fahrzeug über Plattformen wie Autonetzer mit anderen Nutzern teilen, diese Fahrzeuge den gleichen strengeren Regeln zu unterziehen, wie gewerbliche Autovermieter. Dies würde bedeuten, dass private Autovermieter ihre Fahrzeuge als sog. „Selbstfahrervermietfahrzeuge“ anmelden müssen. Eine jährlich durchzuführende Hauptuntersuchung sowie der Abschluss einer speziellen Versicherung wäre die Konsequenz. Laut Sebastian Ballweg, Gründer und Geschäftsführer von Autonetzer, würde diese Regelung zusätzliche Kosten in Höhe von 1.500 bis 2.000 EUR pro Fahrzeug jährlich produzieren.

Der Verband argumentiert an dieser Stelle mit verkehrssicherheitstechnischen Überlegungen. Michael Brabec, Geschäftsführer des BAV äußert sich dazu auf der Verbandshomepage wie folgt:

„Damit möchten wir den hohen Anspruch an die Verkehrssicherheit der gewerblichen Autovermieter, die regelmäßig nahezu neuwertige Fahrzeuge vermieten und trotzdem den bestehenden Vorschriften entsprechen, auch im Bereich der „privaten“ Vermietung durchsetzen.“

Michael Brabec und der Bundesverband der Autovermieter möchten mit dieser Klage durchsetzen, dass Carsharingplattformen wie Autonetzer, ihre privaten Vermieter in die Pflicht nehmen bzw. diese über ihre Pflichten beim Autovermieten informieren. Sollte der Verband diese Klage gewinnen, wäre das vermutlich das Ende des Peer-to-Peer Carsharings. Kaum ein privater Autobesitzer wird deswegen bereit sein, jährlich mit seinem Auto beim TÜV vorzusprechen.

In einer offiziellen Stellungnahme von Autonetzer heißt es: „Mit dem juristischen Vorgehen gegen Autonetzer reiht sich der BAV ein in die Liste der Lobbyistenverbände, die getrieben sind von der eigenen Gewinnmaximierung und der Angst vor innovativer Konkurrenz. Sie scheuen Innovationen und gehen mit großem Geschütz gegen diese vor“

Dass Autovermieter auch anders – nämlich mit Innovationsfreude – auf neue Geschäftsmodelle reagieren können, bewies zuletzt der Autovermieter Hertz. Mit dem Angebot Hertz 24/7 bietet der Autovermieter selbst eine Art Carsharing-Modell an. Hertz verspricht deutschlandweite Verfügbarkeit von Fahrzeugen, die stundenweise gemietet werden können. Um Hertz 24/7 nutzen zu können, ist eine einmalige Anmeldung notwendig. Der Nutzer erhält darauf hin einen speziellen Token, mit welchem er die dazu vorgesehenen Hertz Fahrzeuge aufmachen kann. Der Schlüssel befindet sich im Fahrzeug und los geht’s.

Die Aktion des BAV beweist nun einmal mehr, dass Carsharing kein vorübergehender Trend ist, sondern ein Thema, welches das Potential hat, althergebrachte Mobilitätskonzepte durcheinander zu wirbeln.

Bildquelle: Autonetzer