Spezielle Carsharing Stellplätze im öffentlichen Raum sind rechtlich haltbar

Der Bundesverband Carsharing (bcs) bemängelt schon seit mehreren Jahren eine unzureichende gesetzliche Regelung im Hinblick auf die Genehmigungsfreiheit der Kommunen von Carsharing-Stellplätzen im öffentlichen Raum.

Der Verband befürchtet, dass der Mangel von Carsharing Parkplätzen ein Wachstumshemmnis von erfolgreichen stationsbasierten Carsharing Anbietern bedeuten würde.

Die bisherigen Bemühungen des Bundesgesetzgebers seien unzureichend bzw. verliefen ohne sehenswerte Ergebnisse. Die Anfang des Jahres angekündigte Verkehrsblattlösung wurde bisher nicht veröffentlicht. Nun zeigt der Verband anhand eines eigenen Gutachtens Wege auf, wie Carsharing Stellplätze rechtssicher genehmigt werden können.

„Wir fordern die Bundesregierung, das Bundesverkehrsministerium und die Koalitionsparteien im Deutschen Bundestag auf, die im Gutachten aufgezeigten neuen Wege zu nutzen, damit wir endlich eine praxisgerechte Lösung bekommen, die die weitere Entwicklung des Carsharing auf der Infrastrukturebene unterstützt“, fasst Willi Loose, Geschäftsführer des Bundesverbandes CarSharing e. V. (bcs), die Erkenntnisse des Gutachtens zusammen.

Das Gutachten des bcs wurde in Zusammenarbeit mit den Münchner Anwälten Prof. Dr. Tilo Guber und Ulrich Scherer (Kanzlei E2S2) erstellt.

Im Gutachten wird davon ausgegangen, dass Carsharing Angebote dem öffentlichen Wohl dienen würden.  Der öffentliche Nutzen von Carsharing wird durch die in diversen Studien nachgewiesene Quote der abgeschaffenen Privatfahrzeuge zu Gunsten von stationsbasierten Carsharing Angeboten begründet.

Bildquelle: Dirk Hillbrecht, Hannover

Weitere Details zum Gutachten des bcs und Hintergrundinformationen sind auf der Website des Verbands zu finden.