Rechtssichere Carsharing Definition des Verkehrsausschusses

Immer mehr Anbieter drängen auf den Carsharing Markt mit neuen Carsharing Angeboten. Carsharing ist definitiv kein vorübergehender Trend, sondern eine neue, nachhaltige Idee der urbanen Mobilität in unserer Gesellschaft. 

Nun beschäftigt sich auch der Verkehrsausschuss des Bundestages mit dem Thema. Hierzu wurde eine rechtssichere Definiten des Begriffs Carsharing verabschiedet. Die Carsharing Definition lautet wie folgt:

„Car-Sharing-Fahrzeuge sind Kraftfahrzeuge, die einer unbestimmten Anzahl von Fahrerinnen und Fahrern auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung zur selbstständigen Nutzung nach einem die Energiekosten mit einschließenden Zeit- und/oder Kilometertarif angeboten werden.“

Auf Basis dieser Definition sollen Gemeinden ermächtigt werden spezielle Parkplätze für Carsharing Fahrzeuge im eigenen Ermessen auszuweisen.

Der verkehrspolitische Sprecher der CDU/CSU Dirk Fischer kommentiert die Entscheidung mit folgenden Worten:

„Car-Sharing gewinnt immer mehr an verkehrs- und umweltpolitischer Bedeutung. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt daher besonders, dass nunmehr eine Definition für Car-Sharing-Fahrzeuge gefunden werden konnte. Auf dieser Basis können die Gemeinden jetzt diese Fahrzeuge und Stellplätze kennzeichnen und im innerstädtischen Raum Parkplätze speziell für Car-Sharing Fahrzeuge ausweisen.“

Ferner sieht die CDU/CSU Carsharing als Gewinn für die Umwelt und Lebensqualität in den Städten.

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